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Frist Ummeldung: Wie lange haben Sie nach dem Umzug Zeit?
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Frist Ummeldung: Wie lange haben Sie nach dem Umzug Zeit?

Das Gesetz nennt für die Kfz-Ummeldung keine Tageszahl. § 15 FZV verlangt die Mitteilung unverzüglich, als praktische Marke gelten zwei Wochen ab der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Wer deutlich darüber liegt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 15 Euro.

Redaktion DeutschlandZulassung 6 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Wie lange haben Sie nach dem Umzug wirklich Zeit?

Sie haben also keinen Stichtag, an dem plötzlich etwas passiert. Umgekehrt können Sie sich auch nicht auf eine abgelaufene Frist berufen: Wer die Sache liegen lässt, bleibt dauerhaft im Unrecht.

Wo die „14 Tage“ herkommen

Die Zahl steht in § 17 des Bundesmeldegesetzes und gilt für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Weil die Kfz-Ummeldung ohne die neue Meldeadresse nicht funktioniert, hat sich die Zahl auf den zweiten Vorgang übertragen. Im Zulassungsrecht selbst steht sie nicht.

Als Marke taugt sie trotzdem. Wer am 1. März umzieht, sich am 10. März anmeldet und das Fahrzeug bis Ende März umschreiben lässt, hat sich nichts vorzuwerfen. Wer im Juli noch mit der Adresse vom März unterwegs ist, schon.

Was passiert, wenn Sie es liegen lassen?

Der Bußgeldkatalog sieht für eine nicht mitgeteilte Anschriftenänderung 15 Euro Verwarnungsgeld vor. Kein Betrag, der jemanden aufschreckt, und genau deshalb wird die Sache aufgeschoben.

Teuer wird sie an einer anderen Stelle: Ihre Post. Die Fahrzeugakte liegt weiter bei der alten Zulassungsstelle, und was von dort kommt, geht an die alte Adresse. Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Erinnerung an die fällige Hauptuntersuchung. Sie erfahren davon, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist.

Dazu kommt: Kommt der Halter einer Aufforderung der Zulassungsbehörde nicht nach, kann sie das Fahrzeug von Amts wegen außer Betrieb setzen.

Was dagegen nicht passiert: Ihr Versicherungsschutz erlischt nicht, nur weil die Adresse veraltet ist. Melden sollten Sie die neue Anschrift Ihrem Versicherer trotzdem, sie geht über die Regionalklasse in Ihren Beitrag ein.

Und bei einem Umzug im selben Zulassungsbezirk?

Mitteilen müssen Sie die neue Anschrift in jedem Fall. Bleiben Sie im selben Zulassungsbezirk, wird nur die Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I berichtigt. Keine Umschreibung, kein neues Kennzeichen.

Wechseln Sie den Bezirk, wird das Fahrzeug umgeschrieben. Ein neues Kennzeichen brauchen Sie dabei nicht: Seit dem 1. Januar 2015 gilt die Kennzeichenmitnahme bundesweit. Sie dürfen Ihr Schild behalten, auch wenn das Ortskürzel nicht mehr zu Ihrem Wohnort passt.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Ummeldung?

Am Schalter wird geprüft, nicht ergänzt. Die Liste muss also vollständig sein.

  • Personalausweis oder Reisepass mit der neuen Anschrift
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), siebenstellig, meist in wenigen Minuten online und ohne Zusatzkosten
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Wenn Sie das Kennzeichen wechseln möchten: die alten Schilder zur Entstempelung. Bei dieser Gelegenheit können Sie sich auch ein Wunschkennzeichen aussuchen.

Wie lange die eVB-Nummer gilt, legt Ihre Versicherung fest, meist mehrere Monate. Beantragen Sie sie deshalb erst, wenn die Ummeldung ansteht.

Was kostet die Ummeldung nach Umzug?

Eine reine Adressänderung im selben Bezirk kostet um die 11 Euro. Bei einem Bezirkswechsel wird umgeschrieben, dafür fallen rund 26 bis 30 Euro an, plus Schilder, falls Sie das Kennzeichen wechseln.

Gebühren der Ummeldung nach einem Umzug
Vorgang Typische Gebühr Hinweis
Adressänderung im selben Bezirk ca. 11 € Nur Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I
Umschreibung bei Bezirkswechsel ca. 26–30 € Gebühr der Zulassungsstelle, ohne Schilder
Zwei geprägte Schilder ca. 20–30 € Nur, wenn Sie das Kennzeichen wechseln
Wunschkennzeichen ca. 13 € Reservierung plus Zuteilung
Ummeldung über uns, all-in 89,90 € / 119,80 € Mit Kennzeichenmitnahme / mit neuem Kennzeichen und Schildern

Große Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt es bei den Gebühren nicht, sie sind bundesweit geregelt. Was sich unterscheidet, sind die Preise der Schilderpräger und die Wartezeit auf einen Termin.

Geht die Ummeldung ohne Behördengang?

Ja, auf zwei Wegen. Über i-Kfz erledigen Sie es selbst, vorausgesetzt die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises ist freigeschaltet, Sie haben die zugehörige PIN und ein Kartenlesegerät oder NFC-Smartphone. Genau daran scheitert es am häufigsten: Die PIN kam einmal per Post und ist bei vielen längst verlegt.

Der zweite Weg ist ein Zulassungsdienst. Wir sind beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und geben Ihren Antrag dort digital ab. Sie brauchen dafür weder PIN noch Lesegerät noch einen Termin: Sie tippen Ihre Angaben und die Sicherheitscodes ein, Papiere und geprägte Kennzeichen kommen per DHL zu Ihnen nach Hause.

Ihr nächster Schritt

Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt an und erledigen Sie die Ummeldung noch am selben Abend, solange die Unterlagen ohnehin auf dem Tisch liegen. Zehn Minuten am Rechner, den Rest übernehmen wir.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit, mein Auto umzumelden? +

§ 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt keine Tageszahl, sondern verlangt die Mitteilung unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Als praktische Marke haben sich zwei Wochen ab der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt eingebürgert.

Woher kommt die oft genannte Frist von 14 Tagen? +

Aus dem Melderecht. § 17 des Bundesmeldegesetzes verlangt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Diese Zahl wird häufig auf die Kfz-Ummeldung übertragen, im Zulassungsrecht steht sie so nicht.

Welches Verwarnungsgeld droht bei verspäteter Ummeldung? +

Der Bußgeldkatalog sieht für eine nicht mitgeteilte Anschriftenänderung 15 Euro vor. Teuer wird die Verzögerung an anderer Stelle: Behördenpost geht weiter an die alte Adresse, und Fristen laufen ab, ohne dass Sie davon erfahren.

Muss ich das Auto auch ummelden, wenn ich im selben Zulassungsbezirk umziehe? +

Dann genügt die Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Keine Umschreibung, kein neues Kennzeichen.

Muss ich beim Wechsel des Zulassungsbezirks ein neues Kennzeichen nehmen? +

Nein. Seit dem 1. Januar 2015 gilt die Kennzeichenmitnahme bundesweit. Sie dürfen Ihr Kennzeichen behalten, auch wenn das Ortskürzel nicht mehr zu Ihrem Wohnort passt.

Erlischt mein Versicherungsschutz, wenn ich die Ummeldung vergesse? +

Nein, der Versicherungsschutz endet dadurch nicht. Die neue Anschrift gehört Ihrem Versicherer trotzdem mitgeteilt, sie beeinflusst über die Regionalklasse Ihren Beitrag.

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Die Ummeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben, Antrag elektronisch bei Ihrer Zulassungsstelle. Neue Papiere kommen per Post, auf Wunsch auch die geprägten Schilder.

ab 89,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug ummelden

Quellen

  1. [1] Auto ummelden bei Umzug 2026: Kosten & Fristen | Motor.com.de · Motor.com.de
  2. [2] § 15 FZV — Mitteilungspflichten bei Änderungen · Bundesministerium der Justiz
  3. [3] § 17 BMG — Anmeldung, Abmeldung · Bundesministerium der Justiz
  4. [4] Auto ummelden: Kosten, Fristen & Unterlagen - Zurich Versicherung · Zurich Versicherung
  5. [5] Auto ummelden: Kosten, Frist & wichtige Unterlagen - Allianz Direct · Allianz Direct
  6. [6] Auto ummelden bei Umzug: So geht es - Generali · Generali
  7. [7] Auto ummelden: Kosten und notwendige Unterlagen - ADAC · ADAC