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Firmenwagen ummelden beim Firmensitzwechsel
Ummeldung

Firmenwagen ummelden beim Firmensitzwechsel

Zieht der Betrieb um, müssen alle Dienstwagen auf die neue Anschrift umgeschrieben werden; § 15 FZV verlangt das unverzüglich. Nötig sind Zulassungsbescheinigung, ein aktueller Handelsregisterauszug und der Ausweis eines Vertretungsberechtigten. Die Gebühr der Behörde liegt bei 30 bis 50 Euro je Fahrzeug.

Redaktion DeutschlandZulassung 6 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Firmenwagen ummelden beim Betriebssitzwechsel

Der Aufwand wächst mit der Flotte: Jedes Fahrzeug ist ein eigener Vorgang, mit eigener Gebühr, eigenen Papieren und gegebenenfalls neuen Schildern. Wer fünf Dienstwagen hat, hat fünf Vorgänge.

Warum ist die Ummeldung beim Firmensitzwechsel Pflicht?

Sobald sich die Anschrift des Fahrzeughalters ändert, müssen Sie das unverzüglich bei der Zulassungsbehörde melden. Das gilt für jeden Dienstwagen, egal ob Firmeneigentum oder geleast. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld von typisch 10 bis 40 Euro, in Ausnahmefällen bis 75 Euro.

Anders als beim privaten Umzug gibt es keine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, an der eine Frist hängen könnte. Maßgeblich ist der Tag, an dem die neue Betriebsanschrift wirksam wird. Wer den Umzug plant, plant die Fahrzeuge am besten gleich mit ein.

Welche Unterlagen brauchen Sie zur Ummeldung?

Der Dokumentenstapel ist größer als bei privaten Fahrzeugen, weil die Behörde die Berechtigung der Firma prüfen muss. Erforderlich sind:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (oder alter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) im Original
  • Handelsregisterauszug (Kopie ausreichend, nicht älter als 3 Monate), das ist der Unterschied zu privaten Ummeldungen
  • Ausweis oder Pass des Geschäftsführers, Prokuristen oder Vorstandsmitglieds, der oder die den Vorgang veranlasst
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), nur wenn das Fahrzeug die Zulassungsstelle wechselt
  • Vollmacht (schriftlich), falls ein Dritter die Ummeldung vornimmt; zusätzlich Einverständniserklärung, dass die Behörde den Bevollmächtigten über rückständige Gebühren informiert

Der wunde Punkt ist selten die Menge, sondern die Aktualität: Ein Handelsregisterauszug, der älter als drei Monate ist, wird zurückgewiesen, und der Vorgang fängt von vorn an.

Muss das Kennzeichen gewechselt werden?

Firmensitz bleibt im gleichen Bezirk: Der Firmenwagen behält sein Kennzeichen, es ändert sich nur die Adresse. Kosten rund 30 Euro.

Firmensitz wechselt in einen anderen Zulassungsbezirk: Der Firmenwagen bekommt ein neues Kennzeichen mit dem neuen Bezirkskürzel. Kosten 30 bis 50 Euro pro Fahrzeug, zuzüglich Schilderdruck (15 bis 25 Euro). Das alte Kennzeichen lässt sich mitnehmen, das ist aber ein eigener Antrag, kostet extra und braucht Zeit.

Wer darf die Ummeldung durchführen?

Berechtigt zur Ummeldung sind:

  • Der Geschäftsführer (bei GmbH, UG, Ltd.)
  • Der Vorstand (bei AG, Genossenschaft, Stiftung)
  • Ein Prokurist (mit entsprechender Prokura-Eintragung im Handelsregister)
  • Ein bevollmächtigter Dritter (mit schriftlicher Vollmacht und Einverständniserklärung)

Wer die Ummeldung vornimmt, muss einen gültigen Ausweis mitbringen; die Zulassungsbehörde prüft die Identität vor Ort.

Übernimmt ein Dritter (etwa der Steuerberater) die Ummeldung, brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht. Sie muss die Einverständniserklärung enthalten, dass die Behörde den Bevollmächtigten über rückständige Gebühren informieren darf.

Was kostet die Ummeldung?

Über den elektronischen Weg beginnt der Vorgang in dem Moment, in dem Sie ihn beauftragen, und nicht an dem Tag, an dem das Buchungssystem einen Termin frei hat. Bei einer Flotte ist das der eigentliche Hebel.

Kosten der Firmenwagen-Ummeldung
Leistung Kosten Bemerkung
Ummeldung (gleicher Bezirk) ca. 30 € Kennzeichen bleibt gleich
Ummeldung (neuer Bezirk) 30–50 € Neues Kennzeichen erforderlich
Schilderdruck (pro Paar) 15–25 € Bei Kennzeichen-Wechsel erforderlich
Kennzeichen-Reservierung 10–15 € Optional, wenn altes Kennzeichen mitgenommen werden soll

Diese Gebühren fallen pro Fahrzeug an: Bei fünf Dienstwagen multiplizieren sich die Kosten mit fünf.

Besonderheiten bei mehreren Fahrzeugen und Leasingfahrzeugen

Jeder Firmenwagen ist ein eigener Vorgang: eigene Zulassungsbescheinigung, eigene Gebühr, jedes Mal derselbe Unterlagensatz. Bei fünf oder zehn Fahrzeugen lohnt es sich, die Vorgänge zu bündeln statt sie über Wochen zu verteilen.

Bei Leasingfahrzeugen kommt eine Unterscheidung hinzu, die häufig verwechselt wird: Halter ist Ihr Betrieb als Leasingnehmer, auf seine Anschrift läuft das Fahrzeug. Eigentümer ist der Leasinggeber; er ist in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen und verwahrt sie meist auch. Die Ummeldung ist damit Ihre Pflicht, aber Sie brauchen Teil II vom Leasinggeber.

Klären Sie deshalb vor dem Umzug, wer den Antrag stellt und wie Sie an Teil II kommen. Vergessene Leasingfahrzeuge fallen erst auf, wenn Post der Behörde an die alte Adresse geht.

Ihr nächster Schritt

Sammeln Sie die Zulassungsbescheinigungen ein, holen Sie den Handelsregisterauszug frisch und klären Sie die Leasingfahrzeuge, bevor der Umzug stattfindet. Die Anträge selbst stellen Sie danach ohne Termin und ohne Anfahrt: Sie tippen die Angaben ein, wir bereiten sie auf und geben sie auf digitalem Weg bei der zuständigen Zulassungsstelle ab. Für eine Flotte ist das der Unterschied zwischen einem Vormittag und mehreren Behördenterminen.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, meinen Firmenwagen nach einem Betriebssitzwechsel umzumelden? +

§ 15 FZV verlangt die Meldung unverzüglich; maßgeblich ist der Tag, an dem die neue Betriebsanschrift wirksam wird. Eine feste Tagesfrist nennt das Gesetz nicht, in der Verwaltungspraxis gelten 30 Tage als Obergrenze. Wer deutlich darüber liegt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 bis 75 Euro je Fahrzeug.

Welche Unterlagen brauche ich zur Ummeldung eines Firmenwagens? +

Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Original), aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), Ausweis des Geschäftsführers/Prokuristen, eVB-Nummer und ggf. Vollmacht bei Vertretung durch Dritte.

Was kostet die Ummeldung eines Firmenwagens beim Firmensitzwechsel? +

Die Ummeldung kostet 30–50 € pro Fahrzeug, je nach Bundesland und ob ein neues Kennzeichen erforderlich ist. Schilderdruck kostet zusätzlich 15–25 €.

Bekommt mein Firmenwagen ein neues Kennzeichen, wenn ich den Firmensitz in einen anderen Zulassungsbezirk verlege? +

Ja, wenn der neue Firmensitz in einen anderen Zulassungsbezirk fällt, erhält das Fahrzeug ein neues Kennzeichen mit dem neuen Bezirkskürzel. Das alte Kennzeichen kann unter Bedingungen mitgenommen werden.

Kann ich die Ummeldung meines Firmenwagens durch einen Dritten vornehmen lassen? +

Ja, aber nur mit schriftlicher Vollmacht und Einverständniserklärung, dass die Behörde den Bevollmächtigten über rückständige Gebühren informiert. Der Bevollmächtigte muss einen gültigen Ausweis mitbringen.

Muss ich auch Leasingfahrzeuge ummelden, wenn mein Firmensitz wechselt? +

Ja, wenn das Leasingfahrzeug auf die Adresse Ihrer Betriebsstätte gemeldet ist. Klären Sie mit dem Leasinggeber ab, ob die Ummeldung erforderlich ist und wer sie durchführt.

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Die Ummeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben, Antrag elektronisch bei Ihrer Zulassungsstelle. Neue Papiere kommen per Post, auf Wunsch auch die geprägten Schilder.

ab 89,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug ummelden

Quellen

  1. [1] Firmensitz verlegen: Die 14 entscheidenden Schritte · selbststaendig.de
  2. [2] Firmensitzverlagerung - Ummeldung von Firmenwagen · kfz-auskunft.de
  3. [3] Kraftfahrzeug ummelden bei Umzug oder Betriebsverlegung · Stadt Stuttgart
  4. [4] So einfach kann man einen Firmenwagen ummelden - LEASYS · Leasys