Zum Inhalt springen Zum Inhalt springen
DeutschlandZulassung
Für Geschäftskunden KBA registriert
E-Auto-Steuerbefreiung bis 2030: Wer profitiert
Kfz-Zulassung

E-Auto-Steuerbefreiung bis 2030: Wer profitiert

Kurz gesagt

Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2030 sind in Deutschland für bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit — längstens jedoch bis 31. Dezember 2035. Hybridfahrzeuge sind ausgeschlossen. DeutschlandZulassung zeigt, wer die Befreiung erhält und welche Fristen gelten.

Redaktion DeutschlandZulassung 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Wer bekommt die Elektroauto-Steuerbefreiung bis 2030?

Sie kaufen sich ein neues Elektroauto und möchten wissen, ob Sie von der Steuerbefreiung profitieren? Oder Sie haben einen gebrauchten Tesla, Volkswagen ID oder Hyundai Ioniq und fragen sich, wie lange die Befreiung noch läuft? Hier klären wir, wer die Befreiung erhält, wie lange sie gilt und welche Grenzen es gibt. Bei der Anmeldung Ihres E-Autos kümmert sich DeutschlandZulassung um alle Formalitäten — inklusive der korrekten Steuer-Einstufung.

Welche Fahrzeuge sind von der Steuerbefreiung erfasst?

Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge — also Fahrzeuge, die ausschließlich von einem Elektromotor angetrieben werden. Das Bundesfinanzministerium und die Bundesregierung sind hier eindeutig: Hybridfahrzeuge, Plug-in-Hybride (PHEVs) und Wasserstoff-Fahrzeuge sind nicht erfasst.

Was bedeutet das konkret? Ein BMW i3, ein Volkswagen ID.5, ein Tesla Model 3 — alle diese reinen E-Autos profitieren von der Befreiung. Ein BMW X5 xDrive50e (Plug-in-Hybrid) oder ein Mercedes C 300 e hingegen nicht, obwohl sie auch einen Elektromotor haben. Der Grund: Die Steuerbefreiung ist eine bewusste Fördermaßnahme für vollständig elektrifizierte Fahrzeuge, nicht für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor-Unterstützung.

Auch Fahrzeuge, die nachträglich auf Elektroantrieb umgerüstet wurden, fallen unter die Befreiung — allerdings nur, wenn die Umrüstung bis zum 31. Dezember 2030 erfolgt ist. Nach diesem Stichtag endet die Befreiung für Neuzulassungen und Umrüstungen.

Wie lange läuft die Steuerbefreiung genau?

Die Steuerbefreiung dauert maximal 10 Jahre ab dem Datum der Erstzulassung. Aber Vorsicht: Es gibt eine absolute Obergrenze — die Befreiung endet spätestens am 31. Dezember 2035, selbst wenn die 10 Jahre noch nicht abgelaufen sind.

Stellen Sie sich vor: Marco aus Berlin kauft sich am 1. Januar 2030 einen neuen Volkswagen ID.4. Die 10-Jahres-Frist würde bis zum 1. Januar 2040 laufen — doch die Befreiung endet bereits am 31. Dezember 2035. Marco spart also nur knapp 6 Jahre Steuer, nicht die vollen 10 Jahre. Das ist ein wichtiger Punkt, den viele übersehen.

Umgekehrt: Wer sein E-Auto schon 2015 gekauft hat, profitiert von der vollen 10-Jahres-Befreiung bis 2025. Danach wird die Kfz-Steuer fällig, allerdings um 50 Prozent ermäßigt (§ 9 Abs. 2 KraftStG) — nicht der volle Satz. Verkauft der Halter das Auto, läuft die Befreiung beim neuen Halter nicht neu an (siehe nächster Punkt).

Wie lange läuft die Steuerbefreiung genau?
Erstzulassungs-Datum Befreiungsdauer Steuer ab Datum
18. Mai 2011 – 31. Dez. 2020 10 Jahre (voll) Nach 10 Jahren oder 31. Dez. 2035, je nachdem was früher eintritt
1. Jan. 2021 – 31. Dez. 2025 10 Jahre (voll) Nach 10 Jahren oder 31. Dez. 2035, je nachdem was früher eintritt
1. Jan. 2026 – 31. Dez. 2030 Maximal bis 31. Dez. 2035 31. Dezember 2035 (Obergrenze)
Ab 1. Jan. 2031 Keine Befreiung Sofort (normale Kfz-Steuer)

Die Tabelle zeigt: Je später Sie Ihr E-Auto anmelden, desto kürzer wird die Befreiung durch die 2035er-Obergrenze. Wer bis Ende 2030 zuschlägt, spart immer noch mehrere Jahre Steuern — wer 2031 kauft, zahlt sofort.

Bleibt die Befreiung beim Halterwechsel erhalten?

Ja — die Steuerbefreiung bleibt auch beim Verkauf des Fahrzeugs bestehen. Der neue Halter profitiert von der gleichen Befreiung wie der Vorbesitzer, allerdings nur bis zum Ablauf der maximalen Fristen: spätestens 10 Jahre ab Erstzulassung oder bis 31. Dezember 2035.

Das ist ein großer Vorteil beim Gebrauchtkauf. Familie Müller kauft sich einen 3 Jahre alten Tesla Model Y, der 2022 erstzugelassen wurde. Die Befreiung läuft noch bis 2032 — Familie Müller zahlt also die nächsten 7 Jahre keine Kfz-Steuer, obwohl sie das Auto gebraucht gekauft hat. Das steht so in § 3d Absatz 2 KraftStG: Die Befreiung wird je Fahrzeug einmal gewährt und, soweit sie bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, dem neuen Halter weitergewährt. Sie hängt am Fahrzeug, nicht am Halter.

Wichtig: Es gilt immer die frühere der beiden Grenzen. Wäre der Wagen 2020 erstzugelassen worden, endete die Befreiung zehn Jahre später, also 2030 — die Obergrenze 2035 spielt dann gar keine Rolle mehr. Umgekehrt greift sie bei einer Erstzulassung ab 2026: Dort endet die Befreiung am 31. Dezember 2035, obwohl die zehn Jahre noch nicht voll sind.

"Aus der Praxis bei DeutschlandZulassung: Der häufigste Fehler beim Gebrauchtkauf ist, die verbleibende Befreiungsdauer nicht zu prüfen. Wir sehen oft, dass Kunden überrascht sind, wenn die Steuer nach wenigen Jahren wieder anfällt — dabei war das Fahrzeug schon 8 Jahre alt."

Was kostet die Kfz-Steuer nach Ablauf der Befreiung?

Nach Ablauf der Befreiung zahlen Sie normale Kfz-Steuer wie bei jedem anderen Fahrzeug auch. Die Höhe hängt bei Elektrofahrzeugen am zulässigen Gesamtgewicht — nicht am Kaufpreis, nicht an der Batteriekapazität und auch nicht an der Motorleistung.

Für reine Elektrofahrzeuge bis 3,5 Tonnen bemisst sich die Steuer nach Ablauf der Befreiung nach dem zulässigen Gesamtgewicht — nicht nach der Leistung — und sie ermäßigt sich um 50 Prozent. Der ADAC nennt für je angefangene 200 kg 5,625 Euro bis 2.000 kg Gesamtgewicht, 6,01 Euro bis 3.000 kg und 6,39 Euro bis 3.500 kg. Ein Fahrzeug mit 2.000 kg zulässigem Gesamtgewicht liegt damit bei rund 56 Euro im Jahr.

Konkret: Marcos VW ID.4 wiegt zulässig rund 2.500 kg. Ab 2036 zahlt er dafür nach der ADAC-Rechnung etwa 76 Euro im Jahr. Die Befreiung ist also nicht der einzige Steuervorteil eines E-Autos — die Ermäßigung danach bleibt.

Welche Hybride und Sonderfälle sind ausgeschlossen?

Plug-in-Hybride (PHEVs) sind definitiv ausgeschlossen. Das ist eine häufige Verwechslung: Viele Kunden denken, dass ein Fahrzeug mit Elektromotor automatisch von der Befreiung profitiert. Das ist falsch. Die Bundesregierung hat das bewusst so geregelt — die Befreiung ist eine Förderung für vollständige Elektrifizierung, nicht für Hybrid-Technologie.

Auch Wasserstoff-Fahrzeuge (Fuel Cell Electric Vehicles, FCEVs) sind nicht erfasst, obwohl sie ebenfalls emissionsfrei fahren. Das ist eine politische Entscheidung: Derzeit wird die Wasserstoff-Infrastruktur in Deutschland noch aufgebaut, und die Förderung konzentriert sich auf Batterie-Elektrofahrzeuge.

Ausgeschlossen sind auch Fahrzeuge, die vor dem 18. Mai 2011 erstzugelassen wurden — das ist der offizielle Startpunkt der Steuerbefreiung. Und Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2030 neu zugelassen werden, erhalten keine Befreiung mehr (es sei denn, die Bundesregierung verlängert das Programm erneut).

Wie beantrage ich die Steuerbefreiung bei der Anmeldung?

Die gute Nachricht: Sie müssen die Befreiung nicht aktiv beantragen. Die Zulassungsstelle prüft automatisch, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt — reines E-Auto, Erstzulassung im richtigen Zeitfenster — und trägt die Befreiung in die Zulassungsbescheinigung ein.

Bei der Anmeldung müssen Sie nur sicherstellen, dass Sie die richtige Fahrzeugklasse angeben und dass die Zulassungsstelle Ihr Fahrzeug als reines Elektrofahrzeug erkennt. Das ist normalerweise kein Problem, denn die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) enthalten diese Information.

Wenn Sie über DeutschlandZulassung anmelden, prüfen wir die Befreiungs-Voraussetzungen für Sie und stellen sicher, dass die Zulassungsstelle alles korrekt einträgt. Sie laden Ihre Dokumente hoch, wir kümmern uns um den Rest — inklusive der Steuer-Einstufung, der Schilderprägung und des Versands. Den Preis für die Anmeldung finden Sie unten auf dieser Seite; er ist ein Endpreis.

Fazit

Die Elektroauto-Steuerbefreiung ist eine echte Kostenersparnis: bis zu 10 Jahre Steuern sparen bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2030, längstens bis 31. Dezember 2035. Reine E-Autos profitieren, Hybride nicht. Die Befreiung bleibt auch beim Halterwechsel bestehen — ein großer Vorteil beim Gebrauchtkauf.

Ihr nächster Schritt: Wenn Sie ein E-Auto anmelden oder umgemeldet haben, prüfen Sie in den Zulassungspapieren, ob die Befreiung eingetragen ist. Unsicher? Mit DeutschlandZulassung übernehmen wir die komplette Anmeldung inklusive korrekter Steuer-Einstufung, Schilderprägung und Versand — Sie sparen sich den Behördentermin und haben Gewissheit, dass alles korrekt läuft.

Häufige Fragen

Wie lange läuft die Steuerbefreiung für mein E-Auto? +

Maximal 10 Jahre ab Erstzulassung, längstens aber bis 31. Dezember 2035. Wer 2030 kauft, spart nur bis 2035 — nicht die vollen 10 Jahre.

Ist mein Plug-in-Hybrid von der Steuerbefreiung erfasst? +

Nein. Die Befreiung gilt ausschließlich für reine Elektrofahrzeuge ohne Verbrennungsmotor. Plug-in-Hybride, Wasserstoff-Fahrzeuge und Hybrid-Modelle sind ausgeschlossen.

Bleibt die Steuerbefreiung beim Verkauf meines E-Autos bestehen? +

Ja. Der neue Halter profitiert von der gleichen Befreiung, allerdings nur bis zum Ablauf der maximalen Fristen (10 Jahre ab Erstzulassung oder bis 31. Dezember 2035).

Was kostet die Kfz-Steuer nach Ablauf der Befreiung? +

Nach der Befreiung richtet sich die Steuer bei E-Autos bis 3,5 t nach dem zulässigen Gesamtgewicht und ermäßigt sich um 50 Prozent. Der ADAC nennt je angefangene 200 kg 5,625 Euro bis 2.000 kg, 6,01 Euro bis 3.000 kg und 6,39 Euro bis 3.500 kg.

Muss ich die Steuerbefreiung bei der Anmeldung beantragen? +

Nein. Die Zulassungsstelle prüft automatisch, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt (reines E-Auto, Erstzulassung bis 31. Dezember 2030) und trägt die Befreiung ein.

Wann endet die Steuerbefreiung für E-Autos endgültig? +

Spätestens am 31. Dezember 2035 — unabhängig davon, wie lange die 10-Jahres-Frist noch läuft. Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2030 neu zugelassen werden, erhalten keine Befreiung mehr.

DeutschlandZulassung

Sie müssen das nicht selbst erledigen.

Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Wunschkennzeichen: Wir nehmen den Vorgang online auf und reichen den Antrag bei Ihrer Zulassungsstelle ein. Alle Preise sind Endpreise.

Quellen

  1. [1] Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002) § 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge · Bundesministerium der Justiz
  2. [2] Steuerbefreiung für E-Autos verlängert - Bundesregierung.de · Die Bundesregierung
  3. [3] Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert ... · Bundesministerium der Finanzen
  4. [4] Elektroautos: Das gilt 2026 bei der Kfz-Steuer · ADAC