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Auto online ummelden: Welche Wege es 2026 wirklich gibt
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Auto online ummelden: Welche Wege es 2026 wirklich gibt

Online-Ummeldung läuft seit 2019 über i-Kfz, mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, Sicherheitscodes in den Papieren, eVB-Nummer und gültiger HU. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist der Weg zu. Die Schilder besorgen Sie beim i-Kfz-Weg selbst; über uns kommen sie geprägt nach Hause.

Redaktion DeutschlandZulassung 8 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Ummeldung online: wirklich überall möglich?

Was ist i-Kfz und wie funktioniert es?

i-Kfz steht für „internetbasierte Fahrzeugzulassung“, den elektronischen Weg, den der Gesetzgeber für Zulassungsvorgänge geöffnet hat. Seit Oktober 2019 können Privatpersonen darüber Ummeldungen online erledigen: mit Halter- und Wohnsitzwechsel, mit Kennzeichenmitnahme oder mit Wunschkennzeichen. Kein Termin, keine Öffnungszeiten, rund um die Uhr erreichbar.

Das System funktioniert so: Sie weisen sich mit Ihrem Personalausweis (Online-Ausweisfunktion), mit BundID samt ELSTER-Zertifikat oder mit elektronischem Aufenthaltstitel auf dem Portal Ihrer Zulassungsstelle aus. Dann geben Sie die Sicherheitscodes ein, die Sie zuvor auf der Zulassungsbescheinigung und auf der Stempelplakette freigelegt haben, ergänzen eVB-Nummer und SEPA-Mandat und zahlen die Gebühr. Den Zulassungsbescheid rufen Sie anschließend digital ab. Die Stempelplaketten kommen per Post; bis zu zehn Tage lang dürfen Sie mit ungestempelten Schildern und dem Bescheid im Fahrzeug fahren.

Welche Voraussetzungen brauchen Sie für die Online-Ummeldung?

Authentifizierung: Sie benötigen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), einen elektronischen Aufenthaltstitel oder BundID mit ELSTER-Zertifikat. Der Personalausweis muss gültig sein; die eID-Funktion wird bei der Beantragung automatisch aktiviert. Ältere Ausweise ohne diese Funktion funktionieren nicht.

Fahrzeugdokumente: Beide Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II) müssen verdeckte Sicherheitscodes haben. Das ist der Knackpunkt: Ältere Fahrzeuge haben diese Codes nicht. Wenn Sie einen gebrauchten Wagen kaufen und die Zulassungsbescheinigung von vor 2015 stammt, geht Online-Ummeldung nicht. Punkt. Dann brauchen Sie einen Behördentermin.

Versicherung und Hauptuntersuchung: Eine gültige eVB-Nummer ist Pflicht, sie gilt 6 Monate, bei einigen Versicherern bis 18 Monate. Eine alte Bestätigung aus der letzten Zulassung reicht nicht. Auch die Hauptuntersuchung muss aktuell sein.

SEPA-Mandat: Für die Kfz-Steuer brauchen Sie ein SEPA-Lastschrift-Mandat. Das richten Sie direkt im i-Kfz-Portal ein.

Welche Ummeldungs-Szenarien funktionieren online?

Wer von Berlin nach München zieht und ein Fahrzeug mit Papieren ab 2015, gültiger Versicherung und laufender HU hat, kommt online durch: Wohnsitzwechsel, neues Kennzeichen, alles über das Portal. Das i-Kfz-System deckt diese Fälle ab:

  • Ummeldung mit Wohnsitzwechsel: Sie ziehen um und müssen das Auto ummelden. Das geht komplett online, sofern die Voraussetzungen stimmen.
  • Ummeldung mit Halter- und Wohnsitzwechsel: Sie kaufen einen Wagen und ziehen gleichzeitig um. Beides läuft in einem Prozess ab.
  • Kennzeichenmitnahme: Sie behalten Ihr altes Kennzeichen und nehmen es mit zur neuen Zulassungsstelle. Online möglich, wenn Sie den Sicherheitscode unter der Prüfplakette des alten Kennzeichens freigeben.
  • Wunschkennzeichen: Sie reservieren sich ein bestimmtes Kennzeichen online und nutzen es direkt bei der Ummeldung.

Was NICHT online geht: Fahrzeuge ohne Sicherheitscode in der Zulassungsbescheinigung. Fahrzeuge mit abgelaufener HU. Fahrzeuge ohne gültige Versicherung. In diesen Fällen müssen Sie zum Schalter.

Wie läuft die Online-Ummeldung Schritt für Schritt ab?

1. Authentifizierung: Sie rufen das Online-Portal Ihrer Zulassungsstelle auf und loggen sich mit Ihrem Personalausweis (eID-Funktion) oder BundID ein. Das Portal erkennt Sie und Ihre Zulassungsstelle automatisch, sonst wählen Sie die Behörde manuell aus.

2. Fahrzeugdaten eingeben: Sie geben das Fahrzeugkennzeichen oder die Fahrzeugnummer ein. Das System lädt die bestehenden Daten aus dem Fahrzeugregister. Sie überprüfen diese auf Richtigkeit und ergänzen neue Informationen (neue Adresse, neuer Halter, falls zutreffend).

3. Sicherheitscodes eingeben: Hochgeladen wird bei i-Kfz nichts. Sie legen die verdeckten Sicherheitscodes frei, auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und II und auf der Stempelplakette des alten Kennzeichens, und tippen sie ein. Dazu kommen eVB-Nummer und die Angaben zur Hauptuntersuchung. Das Register prüft die Codes; stimmt einer nicht, bricht der Vorgang ab.

4. Gebühren und Steuern: Das System berechnet die Gebühr Ihrer Zulassungsstelle und erfasst das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Ohne dieses Mandat läuft der Antrag nicht weiter.

5. Bescheid abrufen: Nach der Verarbeitung rufen Sie den Zulassungsbescheid digital ab; er gilt sofort. Die Stempelplaketten kommen per Post. Bis dahin dürfen Sie mit ungestempelten Schildern fahren, solange der Bescheid im Fahrzeug liegt.

Welche Behörden bieten i-Kfz an?

Seit dem 1. September 2023 sind alle Zulassungsbehörden verpflichtet, die internetbasierte Fahrzeugzulassung anzubieten. Die Frage lautet heute also weniger „ob“, sondern „wie weit“: Umfang, Bedienbarkeit und die Zahl der online abbildbaren Vorgänge unterscheiden sich von Behörde zu Behörde erheblich.

Rufen Sie die Website Ihrer Zulassungsstelle auf, dort ist das i-Kfz-Portal in der Regel verlinkt. Kommen Sie bis zur Anmeldung durch, ist Ihr Vorgang abbildbar.

Die Gebühr der Zulassungsstelle ist bei i-Kfz dieselbe wie am Schalter; Sie sparen Zeit, nicht Geld. Dazu kommen die geprägten Schilder, die Sie selbst besorgen, typisch 20 bis 35 € für zwei Stück.

Der Punkt, an dem der digitale Weg reißt: die Schilder

Nach erfolgreicher Online-Ummeldung erhalten Sie den Zulassungsbescheid digital. Losfahren dürfen Sie aber nur mit den geprägten Schildern am Fahrzeug; sie sind zu diesem Zeitpunkt nur noch nicht gestempelt.

Ausdrucken lässt sich das nicht. Ein Kennzeichen ist ein geprägtes Schild nach amtlicher Vorgabe (DIN 74069), und bei i-Kfz besorgen Sie es selbst: beim Prägedienst vor Ort oder online. Der Antrag ist in Minuten fertig, das Schild nicht.

Bis die Stempelplaketten ankommen, dürfen Sie längstens zehn Tage mit den ungestempelten Schildern fahren, sofern der Zulassungsbescheid im Fahrzeug liegt. Die Schilder müssen dabei vollständig lesbar und unverdeckt sein.

Bei uns läuft beides in einem Vorgang: Wir reichen den Antrag elektronisch beim Kraftfahrt-Bundesamt ein, von dort geht er an Ihre Zulassungsstelle. Die geprägten Schilder kommen per DHL zu Ihnen nach Hause.

Wann die Online-Ummeldung nicht möglich ist

Die häufigsten Fälle:

Wann die Online-Ummeldung ausscheidet
Szenario Grund Alternative
Alte Zulassungsbescheinigung (vor 2015) Kein Sicherheitscode vorhanden Nur bei der Zulassungsstelle möglich, auch wir brauchen die Codes
Abgelaufene Hauptuntersuchung HU ist Pflicht für die Ummeldung Erst zur Prüfstelle, dann ummelden
Keine gültige Versicherung eVB-Nummer ist erforderlich Versicherung abschließen, eVB anfordern, dann ummelden
Keine Online-Ausweisfunktion oder PIN verlegt i-Kfz verlangt die elektronische Identifizierung PIN neu beantragen oder den Vorgang an uns abgeben
Ihr Vorgang ist im Portal nicht abbildbar Umfang der i-Kfz-Portale ist unterschiedlich Bei der Behörde vorsprechen oder den Vorgang an uns abgeben
Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis Fahrzeug ist nicht verkehrstauglich Instandsetzung und Abnahme, dann ummelden

Zwei dieser Fälle können Sie nicht abkürzen: Ohne gültige HU und ohne Versicherung meldet niemand um, wir eingeschlossen. Bei den anderen liegt das Hindernis nicht am Fahrzeug, sondern am Zugang, und den bringen wir mit.

Was wir anders machen als das Selbstbedienungsportal

Wir sind kein Botendienst, der Ihre Papiere zum Amt trägt. Wir sind beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und geben Ihren Antrag dort digital ab; von dort geht er an Ihre Zulassungsstelle, die ihn entscheidet wie jeden anderen auch. Genau so, wie ein Autohaus die Zulassung für seine Kunden erledigt.

Für Sie heißt das dreierlei. Erstens: Sie brauchen keinen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion, keine PIN und kein Kartenlesegerät. Zweitens: Es spielt keine Rolle, wie weit das Portal Ihrer Zulassungsstelle ausgebaut ist, wir reichen bundesweit ein. Drittens: Schilder und Papiere kommen per DHL zu Ihnen.

Was auch wir brauchen: die Sicherheitscodes. Ohne sie geht kein elektronischer Antrag, weder Ihrer noch unserer. Ummeldung 89,90 € all-in, mit Kennzeichenwechsel samt Reservierung 99,90 €: amtliche Gebühr, normgerecht geprägte Schilder und DHL-Versand enthalten, keine Nachforderung.

Fazit

Ihr nächster Schritt: Gehen Sie die vier Voraussetzungen durch: Online-Ausweisfunktion samt PIN, Sicherheitscodes in beiden Zulassungsbescheinigungen, gültige eVB-Nummer, laufende HU. Passen sie, ist das Portal Ihrer Zulassungsstelle der günstigste Weg. Passt eine nicht, oder wollen Sie das Thema schlicht vom Tisch haben: Ummeldung für 89,90 € all-in beauftragen. Sie tippen Ihre Angaben und die Sicherheitscodes ein, den Rest übernehmen wir.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Online-Ummeldung mit i-Kfz? +

Der Zulassungsbescheid steht nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums in der Regel kurz nach der Antragstellung zum Abruf bereit. Länger dauert der physische Teil: Die geprägten Schilder besorgen Sie beim i-Kfz-Weg selbst, die Stempelplaketten kommen anschließend per Post.

Welche Authentifizierung brauche ich für i-Kfz? +

Sie benötigen einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder BundID mit ELSTER-Zertifikat. Der Personalausweis muss gültig sein.

Kann ich mit ungestempelten Kennzeichen fahren, bis die Plaketten kommen? +

Ja, bis zu 10 Tage lang. Die elektronische Zulassungsbescheinigung ist sofort gültig. Die ungestempelten Kennzeichen müssen lesbar und nicht verdeckt sein.

Welche Zulassungsstellen bieten i-Kfz an? +

Seit dem 1. September 2023 sind alle Zulassungsbehörden verpflichtet, die internetbasierte Fahrzeugzulassung anzubieten. In der Praxis unterscheiden sich die Portale in Umfang und Bedienbarkeit deutlich, und nicht jeder Vorgang ist überall online abbildbar. Prüfen Sie das auf der Website Ihrer Behörde.

Was brauche ich für die Online-Ummeldung? +

Gültiger Personalausweis mit eID, beide Zulassungsbescheinigungen mit Sicherheitscode, aktuelle HU, gültige eVB-Nummer und SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.

Kann ich mein altes Kennzeichen online mitnehmen? +

Ja, Kennzeichenmitnahme funktioniert online. Sie müssen den Sicherheitscode unter der Prüfplakette des alten Kennzeichens freigeben und im i-Kfz-Portal angeben.

Was kostet die Online-Ummeldung? +

Bei i-Kfz wie beim Behördengang zahlen Sie die Gebühr der Zulassungsstelle separat (je nach Behörde meist 15–30 €), dazu kommen die geprägten Schilder (typisch 20–35 € für zwei Stück). Über uns kostet die Ummeldung 89,90 € all-in: Behördengebühr, normgerecht geprägte Schilder und DHL-Versand sind enthalten.

DeutschlandZulassung

Die Ummeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben, Antrag elektronisch bei Ihrer Zulassungsstelle. Neue Papiere kommen per Post, auf Wunsch auch die geprägten Schilder.

ab 89,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug ummelden

Quellen

  1. [1] Auto ummelden: Kosten und notwendige Unterlagen - ADAC · ADAC
  2. [2] Auto abmelden & online ummelden: i-Kfz 2025 - umziehen.de · umziehen.de
  3. [3] Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“ - BMV · Bundesministerium für Verkehr (BMV)
  4. [4] Kfz-Zulassung: Auto online an- und abmelden - ADAC · ADAC
  5. [5] i-Kfz: Auto online zulassen – so funktioniert's! - LeasingMarkt.de · LeasingMarkt.de
  6. [6] Das Auto an- und ummelden: Jetzt online möglich - Handwerksblatt.de · Handwerksblatt
  7. [7] Auto online anmelden mit i-Kfz-Zulassung: so geht's - DA Direkt · DA Direkt