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Auto anmelden ohne TÜV
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Auto anmelden ohne TÜV: Geht das wirklich?

Ohne gültige Hauptuntersuchung wird ein Gebrauchtwagen nicht zugelassen. Der einzige Weg dorthin ist das Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zur Prüfstelle. Neuwagen sind die ersten 36 Monate davon befreit. Hier steht, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen und was jeder Schritt kostet.

Redaktion DeutschlandZulassung 8 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Auto anmelden ohne TÜV: Geht das überhaupt?

Der TÜV ist abgelaufen, und Sie wollen das Fahrzeug trotzdem anmelden oder verkaufen? Dann brauchen Sie einen Zwischenschritt.

Neuwagen anmelden: Ohne TÜV problemlos möglich?

Ja. Bei Pkw ist die erste Hauptuntersuchung erst 36 Monate nach der Erstzulassung fällig. Ein Auto, das am 1. Januar 2024 erstmals zugelassen wurde, muss also erst zum 1. Januar 2027 zur HU. Bis dahin brauchen Sie für die Zulassung nur Zulassungsbescheinigung Teil II, eVB-Nummer und Personalausweis.

Der teuerste Fehler passiert eine Stufe später: Wer einen Gebrauchtwagen kauft und erst beim Zulassen merkt, dass die HU abgelaufen ist, hat die Reihenfolge verdreht. Der Blick auf die Plakette gehört vor die Unterschrift unter dem Kaufvertrag.

Gebrauchtwagen ohne TÜV anmelden: Wann geht es?

Bei Gebrauchtwagen ist die Sache klar geregelt. Ohne gültige Hauptuntersuchung wird ein gebrauchtes Fahrzeug nicht zugelassen. Die Zulassungsstelle verlangt den HU-Nachweis als Zulassungsvoraussetzung; Grundlage der Prüfpflicht selbst ist § 29 StVZO. Das ist keine Ermessensfrage der Sachbearbeitung, sondern Vorschrift.

Es gibt genau einen Weg dorthin: das Kurzzeitkennzeichen. Damit dürfen Sie ein Fahrzeug ohne gültige HU zur Prüfstelle und wieder zurück fahren, und nur das. Die Verwaltungsgebühr liegt bundesweit bei rund 13 Euro, dazu kommen die geprägten Schilder. Danach folgt die HU, und wenn sie bestanden ist, läuft die Zulassung ganz normal. Der Weg ist also nicht versperrt, er hat nur einen Schritt mehr.

Kurzzeitkennzeichen: Der Weg zur Prüfstelle ohne TÜV

Das Kurzzeitkennzeichen gilt fünf Tage. Die Frist läuft ab dem Tag der Zuteilung, nicht ab der ersten Fahrt, und sie lässt sich nicht verlängern.

Beantragt wird es bei der Zulassungsstelle an Ihrem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs. Sie brauchen die Zulassungsbescheinigung, eine eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen und Ihren Personalausweis.

Ein verbreiteter Irrtum: Ohne gültige HU ist damit nur die Fahrt zur Prüfstelle und unmittelbar zurück erlaubt. Probe- und Überführungsfahrten setzen eine gültige Hauptuntersuchung voraus. Wer mit abgelaufener HU zur Probefahrt aufbricht, fährt ohne Versicherungsschutz.

Ab 2026: Neue Regeln für Gebrauchtwagenkauf und -verkauf

Die EU arbeitet an einer neuen Altfahrzeugverordnung (ELV). Der Kern des Vorhabens: Ein Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung soll nicht mehr ohne Weiteres als Gebrauchtwagen weitergereicht oder exportiert werden dürfen, sondern als Altfahrzeug gelten. Betroffen wären vor allem Verkäufe über die großen Fahrzeugbörsen und der Export.

Der genaue Wortlaut und der Zeitpunkt der Anwendung stehen noch nicht fest, das Vorhaben durchläuft das europäische Gesetzgebungsverfahren. Sicher ist heute schon: Ein Gebrauchtwagen mit frischer HU verkauft sich einfacher und teurer.

Für gewerbliche Händler zeichnet sich eine Dokumentationspflicht ab: Prüfbericht oder Gutachten sollen für einen festgelegten Zeitraum aufbewahrt werden. Wer gewerblich handelt, archiviert die Berichte am besten schon jetzt sauber.

Gebrauchtwagenverkauf ab 2026: Regeln und Ausnahmen
Szenario Regel ab 2026 Ausnahme
Verkauf über eine Fahrzeugbörse Prüfbericht oder Gutachten wird faktisch zur Voraussetzung keine
Privatverkauf, direkt von Person zu Person Kein Prüfbericht vorgeschrieben Käufer verlangen ihn in der Praxis trotzdem
Gewerblicher Handel Prüfbericht plus Aufbewahrung der Unterlagen keine
Export Nachweis über den technischen Zustand keine

Die Übersicht zeigt die Richtung des Vorhabens, nicht den fertigen Gesetzestext.

TÜV-Plaketten 2026: Was gilt bei der Hauptuntersuchung?

Die Plakettenfarbe sagt, in welchem Jahr die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Blau steht für 2026, danach folgt Braun für 2028. Am Prüfrhythmus ändert das nichts: Pkw müssen nach der ersten HU alle 24 Monate vorgeführt werden (§ 29 StVZO).

Buchen Sie den Termin ein bis zwei Wochen vor Ablauf. So haben Sie Puffer, falls die Prüfstelle ausgebucht ist oder das Auto nicht direkt besteht. Wer die Frist überschreitet, zahlt:

Bußgelder bei überschrittener HU-Frist (Pkw)
Überschreitung der HU-Frist (Pkw) Bußgeld Punkte
bis 2 Monate kein Verwarnungsgeld 0
2–4 Monate 15 €, dazu erweiterte HU mit rund 20 % Gebührenaufschlag 0
4–8 Monate 25 € 0
über 8 Monate 60 € 1 Punkt

Ein aktueller TÜV erhöht außerdem den Restwert beim Verkauf.

Was Sie brauchen, und was nicht

Sie brauchen Zulassungsbescheinigung Teil I und II, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine eVB-Nummer. Die siebenstellige Nummer bekommen Sie bei Ihrer Versicherung, meist in wenigen Minuten online, und sie kostet nichts extra.

Einen Prüfbericht brauchen Sie für das Kurzzeitkennzeichen nicht. Genau dafür gibt es das Kennzeichen: damit Sie überhaupt zur Prüfstelle kommen. Die HU kommt danach.

Der ganze Weg in fünf Schritten

Standardfall: gebrauchter Pkw gekauft, HU seit einigen Monaten abgelaufen.

Schritt 1: Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen. Zuständig ist die an Ihrem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs. Rund 13 Euro Verwaltungsgebühr, dazu die geprägten Schilder. Gültigkeit: fünf Tage.

Schritt 2: Direkt zur Prüfstelle fahren. Termin vorher buchen spart Wartezeit; die Hauptuntersuchung selbst dauert etwa eine dreiviertel Stunde.

Schritt 3: Fahrzeug besteht die HU, Sie bekommen den Prüfbericht und die neue Plakette. Fällt es durch, haben Sie einen Monat Zeit für die Nachprüfung. Planen Sie diesen Fall ein, bevor Sie das Kurzzeitkennzeichen beantragen.

Schritt 4: Jetzt läuft die reguläre Zulassung. Sie brauchen Zulassungsbescheinigung, eVB-Nummer, Personalausweis und den HU-Bericht. Diesen Teil müssen Sie nicht selbst erledigen: Bei uns geben Sie die Daten online ein, den Rest übernehmen wir.

Schritt 5: Papiere und Schilder kommen zu Ihnen nach Hause.

Kosten über alles: rund 13 Euro Kurzzeitkennzeichen zuzüglich Schilder, 80 bis 150 Euro für die HU je nach Fahrzeug, dazu die Zulassung. Bei uns kostet die Anmeldung 109,90 Euro, mit zwei geprägten Kennzeichen 129,80 Euro. Die Gebühr der Zulassungsstelle ist darin bereits enthalten, es wird nichts nachgefordert.

Ihr nächster Schritt

Buchen Sie zuerst den Prüftermin, holen Sie dann das Kurzzeitkennzeichen. Die fünf Tage sind schneller vorbei, als man denkt.

Sobald der Prüfbericht vorliegt, geht der Rest ohne Termin und ohne Anfahrt: Sie beauftragen uns online, wir geben den Antrag digital beim Kraftfahrt-Bundesamt ab. Von dort geht er an Ihre Zulassungsstelle, Schilder und Papiere kommen zu Ihnen nach Hause.

Häufige Fragen

Kann ich ein Auto ohne TÜV anmelden? +

Bei Neuwagen ja, die erste Hauptuntersuchung ist erst 36 Monate nach der Erstzulassung fällig. Bei Gebrauchtwagen nein: Die Zulassungsstelle verlangt den HU-Nachweis. Der Weg dorthin führt über ein Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zur Prüfstelle.

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig? +

Fünf Tage ab Zuteilung. Die Frist läuft, ob Sie fahren oder nicht, und sie lässt sich nicht verlängern. Die Verwaltungsgebühr liegt bundesweit bei rund 13 Euro, dazu kommen die geprägten Schilder.

Wann muss mein Auto zur Hauptuntersuchung? +

Bei Pkw ist die erste HU 36 Monate nach der Erstzulassung fällig, danach alle 24 Monate. Wer die Frist um mehr als zwei Monate überschreitet, zahlt ab 15 Euro Verwarnungsgeld und muss zur erweiterten HU mit rund 20 Prozent Gebührenaufschlag.

Was ändert sich beim Gebrauchtwagenkauf durch die EU-Altfahrzeugverordnung? +

Das Vorhaben läuft noch durch das europäische Gesetzgebungsverfahren, der endgültige Wortlaut steht nicht fest. Die Richtung ist klar: Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung sollen nicht mehr ohne Weiteres als Gebrauchtwagen weiterverkauft oder exportiert werden dürfen.

Was kostet die Anmeldung nach abgelaufenem TÜV? +

Kurzzeitkennzeichen rund 13 Euro plus Schilder, Hauptuntersuchung 80 bis 150 Euro je nach Fahrzeug. Die Zulassung selbst kostet bei uns 109,90 Euro all-in, mit zwei geprägten Kennzeichen 129,80 Euro, die Gebühr der Zulassungsstelle ist enthalten.

Darf ich mit Kurzzeitkennzeichen einkaufen fahren? +

Nein. Hat das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung, sind ausschließlich die Fahrt zur Prüfstelle und die unmittelbare Rückfahrt erlaubt. Probe- und Überführungsfahrten sind nur mit gültiger HU zulässig. Jede andere Fahrt gilt als Fahren ohne Versicherungsschutz.

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Die Anmeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben. Den Antrag reichen wir bei Ihrer Zulassungsstelle ein, Papiere und geprägte Kennzeichen kommen zu Ihnen nach Hause.

ab 109,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug anmelden

Quellen

  1. [1] Auto Anmelden Ohne TÜV – So Geht's In Deutschland · fahrzeug-freude.de
  2. [2] § 29 StVZO — Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger · Bundesministerium der Justiz
  3. [3] Neue Altfahrzeugrichtlinie: Kein Gebrauchtwagenkauf ohne TÜV … · mgs-sachsen.de
  4. [4] Neue Regeln für Autofahrer 2026: Alle Änderungen im Überblick · TÜV Nord
  5. [5] Autofahrer aufgepasst: Diese Neuerungen kommen 2026 - ADAC · ADAC