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Importfahrzeug aus EU anmelden: COC, Zoll, Steuer
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Importfahrzeug aus EU anmelden: COC, Zoll, Steuer

Kurz gesagt

Ein Importfahrzeug aus der EU in Deutschland anzumelden ist mit COC-Dokument meist unkompliziert — die Zulassungsbehörde ruft technische Daten direkt aus der KBA-Datenbank ab. Fehlt das COC, droht eine aufwendige Einzelabnahme nach § 21 StVZO. DeutschlandZulassung begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Redaktion DeutschlandZulassung Aktualisiert: 16. September 2026 6 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Importfahrzeug aus der EU anmelden — was müssen Sie wirklich mitbringen?

Sie haben gerade ein Auto aus Frankreich, den Niederlanden oder Österreich gekauft und fragen sich, wie die Zulassung in Deutschland abläuft? Das klingt auf den ersten Blick kompliziert — ist es aber nicht, wenn die Unterlagen stimmen. Der häufigste Stolperstein: Das COC fehlt oder liegt nur als Kopie vor. Dann wird aus einer einfachen Anmeldung schnell ein mehrstufiges Verfahren. DeutschlandZulassung hilft Ihnen, genau das zu vermeiden.

Was ist das COC-Dokument und warum ist es so wichtig?

COC steht für „Certificate of Conformity" — auf Deutsch: EWG-Übereinstimmungsbescheinigung. Dieses Dokument bestätigt, dass Ihr Fahrzeug den europäischen Anforderungen der EG-Typgenehmigung entspricht. Ohne COC kann die Zulassung bei EU-Fahrzeugen in der Praxis erheblich aufwendiger werden, wie der ADAC bestätigt.

Liegt ein COC-Datensatz vor, kann die Zulassungsbehörde die technischen Daten Ihres Fahrzeugs direkt aus der KBA-Zentraldatenbank abrufen — auf Basis der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Das erleichtert die internetbasierte Zulassung erheblich und vermeidet manuelle Datenerfassung. Die Datenbank wird von Herstellern und Importeuren gespeist und enthält detaillierte technische Datensätze.

Wichtig zu wissen: Fehlt das COC bei einem Fahrzeug aus dem EWR, kann die Zulassung in Deutschland nicht allein deshalb verweigert werden, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird — so stellt es DEKRA klar. In der Praxis verlangt die Zulassungsstelle dann aber häufig eine Vollabnahme nach § 21 StVZO durch eine anerkannte technische Prüfstelle. Das kostet Zeit und Geld.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Zulassung?

Die Unterlagenliste für ein EU-Importfahrzeug ist überschaubar — aber vollständig muss sie sein. Fehlt auch nur ein Dokument, scheitert die Anmeldung am Schalter. Hier die Standardliste:

  • COC-Dokument (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) im Original
  • Ausländische Original-Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung des Herkunftslandes)
  • Original-Kaufrechnung des Fahrzeugs
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung, 7-stellig alphanumerisch)
  • SEPA-Mandat als Nachweis für die Kfz-Steueranmeldung

Für Fahrzeuge aus dem EFTA-Raum — etwa der Schweiz — nennt der ADAC zusätzlich eine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie ein Prüfprotokoll als mögliche Anforderungen. Hier gelten strengere Regeln als bei reinen EU-Importen, weil die Schweiz kein EU-Mitglied ist.

„Aus der Praxis bei DeutschlandZulassung: Der häufigste Stolperstein beim EU-Import ist das fehlende COC-Dokument — entweder wurde es beim Kauf nicht übergeben oder liegt nur als Scan vor. Wer das frühzeitig klärt, spart sich einen zweiten Anlauf bei der Zulassungsstelle."

Fällt bei EU-Importen Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer an?

Kurze Antwort: Nein — bei echter EU-Herkunft nicht. Die Einfuhrumsatzsteuer entsteht nur bei der Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittland. Für den reinen EU-Warenverkehr fällt sie damit nicht an. Ein Zollverfahren wie bei Importen aus den USA, Japan oder der Türkei ist bei EU-Fahrzeugen schlicht nicht vorgesehen.

Konkret heißt das: Kaufen Sie ein Auto in Polen, Spanien oder Italien und überführen es nach Deutschland, müssen Sie weder Einfuhrzoll noch Einfuhrumsatzsteuer entrichten. Die inländische Umsatzsteuer — also die reguläre Mehrwertsteuer — wird im Rahmen des innergemeinschaftlichen Erwerbs geregelt; das betrifft in der Regel gewerbliche Käufer und Händler, nicht Privatpersonen.

Anders sieht es bei Fahrzeugen aus der Schweiz aus. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Hier können Zollverfahren und zusätzliche Nachweise anfallen — weshalb der ADAC für Schweizer Importe eine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung als Unterlage aufführt.

Was passiert, wenn kein COC vorliegt?

Stellen Sie sich vor: Thomas aus Stuttgart hat einen gebrauchten Alfa Romeo Giulia in Italien gekauft — günstiger Preis, guter Zustand. Beim Termin bei der Zulassungsstelle in Stuttgart stellt sich heraus: Das COC wurde nie übergeben, der Verkäufer ist nicht mehr erreichbar. Was nun?

In diesem Fall verlangt die Zulassungsstelle entweder das COC nachträglich — oder eine Vollabnahme nach § 21 StVZO durch eine anerkannte technische Prüfstelle wie TÜV oder DEKRA. Diese Abnahme prüft, ob das Fahrzeug den deutschen und europäischen Anforderungen entspricht; sie ersetzt das fehlende COC als Nachweis der Konformität.

Wichtig: Für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung ist eine gesonderte technische Einzelabnahme in der Regel nicht erforderlich, wenn ein gültiges COC vorliegt — so stellt es DEKRA klar. Das COC zu beschaffen ist also fast immer der schnellere und günstigere Weg. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, das COC auf Anfrage bereitzustellen; oft lässt es sich über den Hersteller-Kundendienst nachbestellen.

Was kostet die Zulassung eines EU-Importfahrzeugs?

Die amtlichen Gebühren für die Zulassung variieren je nach Bundesland und Zulassungsbezirk. Als Orientierung:

Was kostet die Zulassung eines EU-Importfahrzeugs?
Kostenposition Typische Spanne Hinweis
Zulassungsgebühr (amtlich) 25–35 € Je nach Bundesland; Bayern/BW oft günstiger, Berlin/Hamburg oft teurer
Kennzeichenschilder (Prägestelle) 15–25 € Vor Ort bei Prägestelle, oft mit Wartezeit
eVB-Nummer kostenlos Online bei Ihrer Versicherung, in unter 5 Minuten
COC-Nachbestellung beim Hersteller 0–150 € Je nach Hersteller und Fahrzeugalter
Vollabnahme § 21 StVZO (falls COC fehlt) 100–300 € Bei TÜV/DEKRA, nur wenn COC nicht beschaffbar

Die Kosten variieren leicht je nach Bundesland — in Bayern und Baden-Württemberg liegen die Behördengebühren typisch am unteren Ende, in Berlin und Hamburg am oberen. Wer die Zulassung über DeutschlandZulassung abwickelt, zahlt einen Festpreis, in dem die Behördengebühr bereits enthalten ist — ohne Termin, ohne Wartezeit, inklusive Schilderprägung und Versand.

Wie läuft die Zulassung eines EU-Importfahrzeugs praktisch ab?

Der Ablauf ist klarer als viele denken. Sobald alle Unterlagen vollständig sind, geht es schnell:

  1. COC und ausländische Fahrzeugpapiere prüfen — liegen Originale vor?
  2. eVB-Nummer bei der Kfz-Versicherung beantragen (7 Zeichen, alphanumerisch; die Buchstaben O und I kommen darin nicht vor, um Verwechslungen mit den Ziffern 0 und 1 zu vermeiden).
  3. SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer vorbereiten.
  4. Zulassungsantrag stellen — entweder persönlich bei der Behörde oder digital.
  5. Kennzeichen prägen lassen und am Fahrzeug anbringen.

Bei der digitalen Zulassung ruft die Behörde die technischen Daten über die FIN direkt aus der KBA-Datenbank ab — vorausgesetzt, der COC-Datensatz ist dort hinterlegt. Das spart manuelle Datenerfassung und beschleunigt den Vorgang erheblich. Seit dem 01.10.2019 ist diese Möglichkeit gemäß § 74 FZV für alle Zulassungsbehörden verfügbar.

Beim Behördentermin sollten Sie Wartezeiten einplanen — in Großstädten oft mehrere Wochen Vorlauf. Die digitale Alternative über einen Zulassungsdienst ist hier deutlich komfortabler; Sie laden Ihre Dokumente hoch, der Rest läuft ohne Sie.

Fazit

Ein Importfahrzeug aus der EU anzumelden ist mit vollständigen Unterlagen — allen voran dem COC-Dokument — ein überschaubarer Vorgang. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fallen bei echter EU-Herkunft nicht an. Fehlt das COC, wird es aufwendig: Dann droht eine Vollabnahme nach § 21 StVZO, die Zeit und Geld kostet.

Ihr nächster Schritt: Stellen Sie sicher, dass Ihr COC im Original vorliegt, und beantragen Sie Ihre eVB-Nummer. Mit DeutschlandZulassung übernehmen wir die komplette Anmeldung Ihres EU-Importfahrzeugs inklusive Schilderprägung und Versand — Sie laden Ihre Dokumente hoch, wir kümmern uns um den Rest.

Häufige Fragen

Was ist ein COC-Dokument und brauche ich es für die Zulassung? +

COC steht für Certificate of Conformity (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung). Es bestätigt, dass Ihr Fahrzeug der EG-Typgenehmigung entspricht. Mit COC entfällt eine aufwendige Einzelabnahme; ohne COC verlangt die Zulassungsstelle meist eine Vollabnahme nach § 21 StVZO.

Fällt bei einem EU-Import Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer an? +

Nein. Die Einfuhrumsatzsteuer gilt nur für Drittlandswaren. Bei echter EU-Herkunft (z. B. Kauf in Frankreich, Italien oder Polen) fällt kein Zollverfahren und keine Einfuhrumsatzsteuer an.

Welche Unterlagen brauche ich für die Zulassung eines EU-Importfahrzeugs? +

Sie benötigen: COC-Dokument im Original, ausländische Original-Fahrzeugpapiere, Kaufrechnung, Personalausweis, eVB-Nummer (7-stellig) und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steueranmeldung.

Was passiert, wenn das COC fehlt oder verloren gegangen ist? +

Sie können das COC beim Hersteller oder Importeur nachbestellen (oft 0–150 €). Ist das nicht möglich, verlangt die Zulassungsstelle eine Vollabnahme nach § 21 StVZO bei TÜV oder DEKRA, die 100–300 € kosten kann.

Wie lange ist die eVB-Nummer für die Zulassung gültig? +

Die eVB-Nummer ist standardmäßig 6 Monate gültig, bei einigen Versicherern (z. B. Allianz, HUK24) bis zu 18 Monate. Sie ist 7 Zeichen lang, alphanumerisch, und kostenlos online beantragbar.

Gilt das gleiche Verfahren auch für Fahrzeuge aus der Schweiz? +

Nein. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Für Schweizer Importe können zusätzliche Unterlagen nötig sein, darunter eine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung und ein Prüfprotokoll — der Aufwand ist höher als bei reinen EU-Importen.

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Die Anmeldung läuft ohne Behördentermin.

Angaben online erfassen, digital per Ausweis und Smartphone unterschreiben. Den Antrag reichen wir bei Ihrer Zulassungsstelle ein, Papiere und geprägte Kennzeichen kommen zu Ihnen nach Hause.

ab 109,90 €

Endpreis inklusive aller Behördengebühren

Fahrzeug anmelden

Quellen

  1. [1] CoC-Daten · Kraftfahrt-Bundesamt
  2. [2] Importfahrzeug Zulassung · DEKRA
  3. [3] Autokauf und Import eines Kfz aus der Schweiz · ADAC
  4. [4] CoC-Papiere: Warum sie beim Autokauf wichtig sind · ADAC