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CoC-Papiere für die Zulassung: Was Sie wissen müssen
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CoC-Papiere für die Zulassung: Was Sie wissen müssen

Kurz gesagt

CoC-Papiere (Certificate of Conformity) sind die vom Hersteller ausgestellte EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die bei der Erstzulassung eines EU-Fahrzeugs nachweist, dass es einem genehmigten Typ entspricht. Ohne CoC kann die Zulassung scheitern. DeutschlandZulassung erklärt, was das Dokument enthält und wann es fehlen darf.

Redaktion DeutschlandZulassung Aktualisiert: 24. September 2026 7 Min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Was sind CoC-Papiere, und warum sind sie für die Zulassung entscheidend?

Sie haben gerade ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland gekauft, der Händler hat Ihnen einen Stapel Papiere übergeben, und jetzt fragen Sie sich, ob das CoC dabei ist und ob Sie es wirklich brauchen? Kein Problem. DeutschlandZulassung erklärt Ihnen, was das Dokument enthält, wann es Pflicht ist und was Sie tun, wenn es fehlt.

Was steht im CoC-Papier drin?

Das CoC ist kein Fahrzeugbrief und kein Fahrzeugschein. Es ist eine technische Bescheinigung, ausgestellt vom Fahrzeughersteller, nicht von einer Behörde. Das Dokument bestätigt, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften der Europäischen Union entspricht und zur erteilten Typgenehmigung passt. Toyota beschreibt es treffend: Das CoC belegt, dass das Fahrzeug mit der EG-Betriebserlaubnis übereinstimmt und ohne weitere technische Prüfung in jedem EU-Land zugelassen werden kann.

Typische Inhalte eines CoC-Dokuments:

  • Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN)
  • Fahrzeugklasse und Aufbauart
  • Motorleistung, Hubraum, Kraftstoffart
  • Abmessungen und Gewichte (zulässige Gesamtmasse, Achslasten)
  • Schadstoffklasse und CO2-Emissionen
  • Nummer der EU-Typgenehmigung
  • Herstellerangaben und Ausstellungsdatum

Die Zulassungsbehörde nutzt genau diese Angaben, um die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) auszufertigen. Das CoC liefert also die Datenbasis, die sonst aus einem deutschen Fahrzeugbrief stammen würde.

Wann ist das CoC bei der Zulassung Pflicht?

Bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs mit EU-Typgenehmigung weist der Antragsteller die Übereinstimmung mit der Übereinstimmungsbescheinigung nach, so regelt es § 6 Abs. 3 und 4 FZV. Konkret bedeutet das: Wer ein Neufahrzeug oder ein importiertes EU-Fahrzeug erstmals in Deutschland zulassen möchte, muss das CoC vorlegen. Der Nachweis gilt auch als geführt, wenn die Zulassungsbehörde die CoC-Daten über die FIN aus der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes abruft. In der Praxis klappt dieser Datenbankabgleich bei vielen gängigen Fahrzeugmodellen reibungslos.

Wichtig: Das CoC ersetzt nicht den Fahrzeugbrief. Mit dem Antrag ist die Zulassungsbescheinigung Teil II vorzulegen. Gibt es noch keine, weil das Fahrzeug noch nie in Deutschland zugelassen war, wird ihre Ausfertigung beantragt (§ 6 Abs. 3 FZV). Das CoC und der Fahrzeugbrief erfüllen also unterschiedliche Funktionen; beide werden gebraucht.

Für Pkw, Krafträder und Anhänger mit EU-Typgenehmigung gilt das CoC-Erfordernis gleichermaßen. Bei Fahrzeugen aus dem europäischen Handelsraum läuft die Zulassung bei serienmäßigen Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung und CoC-Papier mit eingetragener FIN in der Regel problemlos bei der zuständigen Zulassungsbehörde, wie DEKRA beschreibt.

Was gilt für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern?

Kein CoC, kein einfacher Weg. Das ist die kurze Antwort für Importe aus Drittstaaten. Für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern werden CoC-Papiere benötigt, wenn das Fahrzeug über eine EU-Typgenehmigung verfügt. Fehlt diese Typgenehmigung vollständig, ist eine Einzelgenehmigung erforderlich, bei der das Fahrzeug technisch begutachtet wird.

Stellen Sie sich vor: Marco aus Berlin kauft einen US-Import-Pickup, der nie für den europäischen Markt gebaut wurde. Kein CoC, keine EU-Typgenehmigung. In diesem Fall führt kein Weg an einer Einzelabnahme nach § 21 StVZO vorbei. Das Fahrzeug muss von einem anerkannten Sachverständigen begutachtet werden, bevor es überhaupt zugelassen werden kann. Aufwendig? Ja. Unmöglich? Nein, aber deutlich teurer und zeitintensiver als bei einem EU-Fahrzeug mit CoC.

Was tun, wenn das CoC fehlt oder verloren gegangen ist?

Das CoC ist weg. Kein Grund zur Panik, aber Handlungsbedarf besteht. Laut ADAC können fehlende oder verlorene CoC-Papiere beim Hersteller angefordert werden. Für den Antrag auf Ersatz oder Nachbeschaffung werden in der Regel die Fahrgestellnummer (FIN) und ein Nachweis wie Kaufvertrag oder Fahrzeugschein benötigt.

Die Bearbeitungszeit und etwaige Kosten variieren je nach Hersteller. Manche Hersteller stellen das Dokument kostenlos aus, andere berechnen eine Bearbeitungsgebühr. Wenden Sie sich direkt an den Kundendienst oder die Importeursgesellschaft des jeweiligen Herstellers in Deutschland.

War das Fahrzeug bereits in einem EU-Land zugelassen und liegt eine gültige EU-Typgenehmigung vor, kann die Behörde in bestimmten Fällen alternative Nachweise akzeptieren. Als letzter Ausweg bleibt ein Gutachten nach § 21 StVZO, das ein anerkannter Sachverständiger erstellt. Das ist allerdings aufwendiger und mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Aus der Praxis bei DeutschlandZulassung: Halten Sie die eVB-Nummer bereit, bevor Sie den Zulassungsantrag starten. Ohne sie lässt sich kein Antrag abschließen, egal ob Sie das CoC bereits vorliegen haben oder nicht.

Welche weiteren Unterlagen brauchen Sie neben dem CoC?

Das CoC allein reicht nicht. Für die Zulassung eines EU-Neufahrzeugs oder eines importierten Fahrzeugs brauchen Sie ein vollständiges Unterlagenpaket. Hier ein Überblick:

Unterlagen für die Erstzulassung eines EU-Fahrzeugs mit CoC
Unterlage Zweck Hinweis
CoC-Papier Nachweis der EU-Typgenehmigung und technische Daten Vom Hersteller ausgestellt, nicht von einer Behörde
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Nachweis der Verfügungsberechtigung und Fahrzeugidentifikation Wird bei Erstzulassung neu ausgefertigt, wenn noch nicht vorhanden
Ausländische Fahrzeugpapiere Nachweis der bisherigen Zulassung im Herkunftsland Nur bei bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugen
eVB-Nummer Elektronische Versicherungsbestätigung (7 Zeichen alphanumerisch) Kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung, meist in unter 5 Minuten
Eigentumsnachweis Kaufvertrag oder vergleichbares Dokument Belegt, dass Sie Eigentümer des Fahrzeugs sind
Personalausweis oder Reisepass Identifikation des Antragstellers Bei Reisepass zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung erforderlich
SEPA-Mandat Lastschriftermächtigung für die Kfz-Steuer Zuständig ist das Hauptzollamt, nicht das Finanzamt

Kann ein Fahrzeug mit CoC online zugelassen werden?

Das hängt von den Papieren ab, nicht vom CoC selbst. Klingt kompliziert? Ist es nicht, wenn man den Unterschied kennt.

Beide Online-Wege, das Portal der Zulassungsbehörde (i-Kfz) und DeutschlandZulassung, setzen voraus, dass die Fahrzeugpapiere verdeckte Sicherheitscodes tragen: der Fahrzeugschein ab dem 1. Januar 2015 und der Fahrzeugbrief ab dem 1. Januar 2018. Ein Fahrzeug, das nur ausländische Papiere hat, also ein echter Import, der noch nie in Deutschland zugelassen war, lässt sich nicht online zulassen. Für diesen Fall bleibt der Gang zur Zulassungsstelle. Das gilt für unser Portal genauso wie für i-Kfz.

Für das Portal der Zulassungsbehörde (i-Kfz) brauchen Sie zusätzlich einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und sechsstelliger PIN sowie die AusweisApp oder ein Kartenlesegerät. Alternativ geht es mit einer BundID mit ELSTER-Zertifikat. Bei DeutschlandZulassung entfällt die PIN-Pflicht: Wir nutzen den Vertrauensdienst Nect, bei dem der Halter Ausweis und Gesicht per App aufnimmt und die Vollmacht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erteilt. Wir sind beim Kraftfahrt-Bundesamt als Zulassungsdienst zugelassen und geben Ihren Antrag dort digital ab.

Wer Schilder benötigt, bestellt sie bei i-Kfz separat bei einer Prägestelle vor Ort. Bei DeutschlandZulassung können geprägte Schilder nach DIN 74069 auf Wunsch direkt mitbestellt und per DHL zugeschickt werden, voraussichtlich 1 bis 3 Werktage, nachdem Ihre Zulassungsstelle das Kennzeichen zugeteilt hat.

Was kostet die Zulassung mit CoC-Papieren?

Die Gebühren der Zulassungsbehörde sind bundesweit einheitlich und in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Am Schalter kostet die Neuzulassung 30,00 Euro (Nr. 221.1 GebOSt), über das Online-Portal der Zulassungsbehörde 12,80 Euro (Nr. 221.1.1 GebOSt). Dazu kommen gegebenenfalls weitere Posten, etwa für die Ausfertigung eines neuen Fahrzeugbriefs (4,40 Euro, Nr. 123.1 GebOSt) oder dessen Versand (10,20 Euro, Nr. 231.2 GebOSt). Die Schilder kommen bei jedem Weg zusätzlich hinzu.

DeutschlandZulassung bietet die Anmeldung zu einem Festpreis an, in dem die Behördengebühr bereits enthalten ist. Auf Wunsch kommen geprägte Schilder dazu. Den aktuellen Preis zeigt der Kasten am Seitenende.

Fazit

Das CoC-Papier ist die Eintrittskarte für die reibungslose Erstzulassung eines EU-Fahrzeugs in Deutschland. Es belegt, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht, liefert der Zulassungsbehörde alle technischen Daten und ermöglicht die Ausfertigung von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Fehlt es, kann der Hersteller eine Kopie ausstellen; als letzter Ausweg bleibt ein Gutachten nach § 21 StVZO.

Ihr nächster Schritt: Prüfen Sie zuerst, ob Ihr CoC vorliegt und die FIN übereinstimmt. Haben Sie alle Unterlagen beisammen und trägt Ihr Fahrzeugbrief bereits deutsche Sicherheitscodes, übernimmt DeutschlandZulassung die digitale Anmeldung für Sie, auf Wunsch inklusive Schilderprägung und Versand. Sie tippen Ihre Angaben ein, wir kümmern uns um den Rest.

Häufige Fragen

Was ist ein CoC-Papier beim Auto? +

CoC steht für Certificate of Conformity, auf Deutsch EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Es wird vom Fahrzeughersteller ausgestellt und belegt, dass das Fahrzeug einem genehmigten EU-Typ entspricht. Die Zulassungsbehörde nutzt es, um technische Daten für die Erstzulassung zu erfassen.

Wann brauche ich CoC-Papiere für die Zulassung? +

Bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs mit EU-Typgenehmigung in Deutschland. Das regelt § 6 Abs. 3 und 4 FZV. Bei Neufahrzeugen muss der Händler das CoC aushändigen. Bei Importen aus EU-Ländern ist es ebenfalls erforderlich.

Was kann ich tun, wenn mein CoC-Papier fehlt oder verloren gegangen ist? +

Wenden Sie sich direkt an den Fahrzeughersteller oder dessen deutschen Importeur. Sie benötigen die Fahrgestellnummer (FIN) und einen Nachweis wie Kaufvertrag oder Fahrzeugschein. Als letzter Ausweg ist ein Gutachten nach § 21 StVZO möglich.

Ersetzt das CoC-Papier den Fahrzeugbrief? +

Nein. Das CoC liefert die technischen Daten für die Erstzulassung, ersetzt aber nicht die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Beide Dokumente werden bei der Erstzulassung gebraucht. Gibt es noch keinen deutschen Fahrzeugbrief, wird er bei der Zulassung neu ausgefertigt.

Kann ich ein Fahrzeug mit CoC-Papieren online zulassen? +

Nur wenn die Fahrzeugpapiere bereits deutsche Sicherheitscodes tragen (Fahrzeugschein ab 2015, Fahrzeugbrief ab 2018). Ein reiner Import mit ausschließlich ausländischen Papieren lässt sich weder über i-Kfz noch über DeutschlandZulassung online zulassen. Dann bleibt der Gang zur Zulassungsstelle.

Welche Unterlagen brauche ich neben dem CoC für die Zulassung? +

Sie brauchen: CoC-Papier, Zulassungsbescheinigung Teil II, Eigentumsnachweis, Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung), eVB-Nummer (7-stellig, kostenlos bei Ihrer Versicherung) und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer beim Hauptzollamt.

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Endpreis inklusive aller Behördengebühren

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Quellen

  1. [1] CoC-Papiere: Warum sie beim Autokauf wichtig sind - ADAC · ADAC
  2. [2] FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) · stvzo.de
  3. [3] § 2 FZV Begriffsbestimmungen Fahrzeug-Zulassungsverordnung · buzer.de
  4. [4] Importfahrzeug Zulassung - DEKRA · DEKRA
  5. [5] COC-Papiere: Kosten, Zulassung und Beantragung erklärt · carVertical
  6. [6] CoC-Papiere fürs Auto: Alle wichtigen Infos im Überblick | Verti · Verti
  7. [7] COC-Papiere: Tipps, Beantragung & Zulassung - Verivox · Verivox
  8. [8] COC-Papiere beantragen & Zulassung - Autokauf 2026 · bussgeldkatalog.org
  9. [9] COC-Papiere und PM5-Bescheinigung - Toyota DE · Toyota Deutschland