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Wie digital ist die Kfz-Zulassung? Bundesländer im Vergleich 2026

Wie lange Sie auf einen Termin bei der Zulassungsstelle warten, hängt vom Wohnort ab: bundesweit im Median 5 Tage, in Sachsen-Anhalt 13 Tage, in Baden-Württemberg 1 Tag. Dazu zeigt der Vergleich, wann die Gebühr für ein Wunschkennzeichen fällig wird.

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Stand der Wartezeiten: . Lizenz CC BY 4.0.

Wie lange warten Sie auf einen Termin bei der Zulassungsstelle?

Im Median 5 Tage bis zum nächsten freien Termin für eine Neuzulassung, ausgewertet über 236 Zulassungsstellen mit vergleichbarer Messung (Stand 24. September 2026). Bei 42 davon sind es zwei Wochen oder mehr, am längsten in Bremerhaven: 53 Tage.

bundesweit im Median bis zum nächsten freien Termin
5 Tage
Zulassungsstellen mit vergleichbarer Messung
236
davon mit 14 Tagen oder länger
42
davon mit höchstens einem Tag
53

Stand: . Quellen: Wartezeiten-Index von zulassungsautomat.de (CC BY 4.0) · Methodik des Index

In welchem Bundesland warten Sie am längsten?

In Sachsen-Anhalt: im Median 13 Tage, gemessen über 8 Ämter. Am kürzesten ist die Wartezeit in Baden-Württemberg: 1 Tag, gemessen über 14 Ämter. Für Bremen und das Saarland liegen weniger als 5 Messpunkte vor.

Wartezeit auf einen Termin für eine Neuzulassung, Median je Bundesland

Länder mit mindestens 5 gemessenen Ämtern. Die senkrechte Linie markiert den bundesweiten Median (5 Tage).

  1. Sachsen-Anhalt 13 Tage
  2. Hessen 9 Tage
  3. Rheinland-Pfalz 9 Tage
  4. Brandenburg 8 Tage
  5. Schleswig-Holstein 8 Tage
  6. Niedersachsen 5 Tage
  7. Nordrhein-Westfalen 5 Tage
  8. Mecklenburg-Vorpommern 4,5 Tage
  9. Thüringen 4,5 Tage
  10. Sachsen 4 Tage
  11. Bayern 2 Tage
  12. Baden-Württemberg 1 Tag

Weniger als 5 gemessene Ämter, deshalb ohne Balken: Bremen 33 Tage (2 Ämter), Saarland 11,5 Tage (4 Ämter).

Keine vergleichbare Messung im Index: Berlin und Hamburg.

Alle Bundesländer: gemessene Zulassungsstellen, Median und Ämter mit 14 Tagen oder mehr
Bundesland Ämter Median in Tagen ab 14 Tagen
Baden-Württemberg 14 1 0
Bayern 60 2 4
Berlin 0 – –
Brandenburg 10 8 3
Bremen 2 33 1
Hamburg 0 – –
Hessen 17 9 5
Mecklenburg-Vorpommern 8 4,5 0
Niedersachsen 32 5 8
Nordrhein-Westfalen 31 5 7
Rheinland-Pfalz 22 9 5
Saarland 4 11,5 1
Sachsen 7 4 2
Sachsen-Anhalt 8 13 3
Schleswig-Holstein 9 8 3
Thüringen 12 4,5 0

„–“ heißt: keine vergleichbare Messung im Index. Unter 5 gemessenen Ämtern (Bremen und Saarland) sagt ein Landeswert wenig; er steht hier mit der Zahl der Ämter daneben.

Stand: . Quelle: Wartezeiten-Index von zulassungsautomat.de (CC BY 4.0)

Wann wird die Gebühr für ein Wunschkennzeichen fällig?

Die Gebühr beträgt bundesweit 12,80 € (Nr. 230 GebOSt). 30 Zulassungsbehörden verlangen schon bei der Reservierung Geld: 13 die Reservierungsgebühr von 2,60 €, 16 die ganzen 12,80 €, 1 je nach Kennzeichen verschieden. Alle anderen erheben sie erst bei der Zulassung.

Zulassungsbehörden, die bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens schon Geld verlangen
Bundesland 2,60 € 12,80 € zusammen
Baden-Württemberg 0 1 1
Brandenburg 0 5 5
Mecklenburg-Vorpommern (1 je nach Kennzeichen) 0 2 3
Niedersachsen 1 0 1
Nordrhein-Westfalen 8 4 12
Saarland 1 1 2
Sachsen 3 0 3
Thüringen 0 3 3

Die Gebühr setzt sich aus 2,60 € für die Reservierung und 10,20 € für die Zuteilung zusammen. Wer nichts vorab verlangt, erhebt die ganzen 12,80 € bei der Zulassung. „Je nach Kennzeichen“: In Mecklenburg-Vorpommern verlangt eine Behörde für einen Teil ihrer Kennzeichen 2,60 € vorab, für einen Teil nichts. Keine Zulassungsbehörde mit Gebühr bei der Reservierung: Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Welche Gebühr Ihre Zulassungsstelle vorab verlangt, steht auf der Wunschkennzeichen-Seite Ihrer Stadt.

Stand: . Quelle: GebOSt, Anlage zu § 1, Nr. 230

Geht die Zulassung auch ohne Termin?

Ja. Über uns beauftragen Sie die Zulassung online, wir geben den Antrag digital bei Ihrer Zulassungsstelle ab. Einen Termin brauchen Sie dafür nicht, eine Ausweis-PIN und ein Kartenlesegerät auch nicht.

Woher stammen die Zahlen?

Die Wartezeiten stammen aus dem Wartezeiten-Index von zulassungsautomat.de, der seit dem 11. Juli 2026 zweimal täglich die offiziellen Terminportale von 398 Zulassungsstellen abfragt. Die Gebühren stammen aus der Liste der Zulassungsbehörden, über die wir Wunschkennzeichen reservieren (Stand 4. September 2026), ihre Höhe aus der Gebührenordnung.

Was gemessen wird
Die Zahl der Tage bis zum nächsten regulär buchbaren Termin für eine Neuzulassung, abgefragt vormittags und nachmittags in den offiziellen Terminportalen. Kurzfristig frei gewordene Termine (Stornierungen) zählt der Index nicht mit; gebucht wird nichts.
Welche Ämter zählen
Nur die 236 Zulassungsstellen der Rangliste des Index: mindestens drei Messungen an verschiedenen Tagen, dieselbe Referenzleistung (Neuzulassung), eine Messung in den letzten 36 Stunden vor dem Stand. Ämter, deren Portal die Neuzulassung nicht getrennt ausweist, und Ämter ohne freien Termin im Buchungsfenster (3 am Stichtag) gehen nicht ein.
Wie wir rechnen
Der Index nennt je Amt den Median seiner Messungen seit dem 11. Juli 2026. Je Bundesland nehmen wir den Median dieser Amtswerte; bei gerader Anzahl ist das der Mittelwert der beiden mittleren. Der bundesweite Median (5 Tage) ist derselbe, den der Index selbst ausweist.
Grenzen
Der Wert ist ein Termin-Indikator, keine Aussage über die Auslastung eines Amtes. Ämter geben Termine zu verschiedenen Zeiten frei, und ein freier Termin kann nach Minuten vergeben sein. Für Berlin und Hamburg weist der Index keinen vergleichbaren Wert aus.
Gebühren
Wann die Gebühr für ein Wunschkennzeichen fällig wird, führt die Liste der Zulassungsbehörden, über die wir reservieren (Stand 4. September 2026); dieselbe Angabe steht auf unseren Stadtseiten. Gezählt wird je Behörde, Schreibvarianten desselben Namens zählen einmal. Die Höhe steht in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Darf ich die Daten verwenden?

Ja, unter der Lizenz CC BY 4.0: frei, auch redaktionell, wenn Sie die Quelle nennen. Bitte nennen Sie DeutschlandZulassung und den Wartezeiten-Index von zulassungsautomat.de.

Quelle: DeutschlandZulassung, „Wie digital ist die Kfz-Zulassung? Bundesländer im Vergleich 2026“, https://deutschlandzulassung.de/kfz-zulassung-bundeslaender-2026, Lizenz CC BY 4.0; Wartezeiten: Wartezeiten-Index von zulassungsautomat.de (CC BY 4.0).

Daten als CSV herunterladen (eine Zeile je Bundesland, UTF-8, Komma-getrennt). Der Wartezeiten-Index selbst steht als laufend erneuerter Datensatz und als archivierte Momentaufnahme (DOI 10.5281/zenodo.22666388) bereit. Herausgeber ist Zulassungsautomat (Gabal e.K., Dorsten), ein privates Unternehmen, das selbst Kfz-Zulassungen anbietet.

Rückfragen von Redaktionen: info@deutschlandzulassung.de.